Transportmittel bei Solaranlagen (Glykol-haltig) können Bauschäden verursachen.
Solaranlagen sind weiter auf dem Vormarsch in Neubauten und auch in Altbauobjekten. Das Prinzip ist, dass die thermisch solarerhitzten Flächen über eine Glykol-haltige Flüssigkeit als Transportmittel zur Beheizung des Wärmespeichers genutzt werden.
Die Transportmittel-Leitungen werden sehr oft vom Dach bis zum Keller des gesamten Gebäudes durchgeführt.
Es ist zu beachten, dass diese Leitungsführungen in einen separaten Leitungsschacht geführt werden und zusätzlich durch ein KG-Rohr oder sonstiges abdichtendes Rohrsystem ummantelt wird.
Am Ende dieser Rohrführung (oft Technikraum) ist ein Becken zu installieren, dass eventuell Leck-Flüssigkeit entsprechend aufnehmen kann.
Es haben sich erhebliche Schäden durch Leckagen innerhalb der Rohrführungen ergeben. Hierbei erfolgten die Rohrführungen nicht in separaten Kanälen. Dadurch hat sich die Glykol-haltige Flüssigkeit im Mauerwerk ausgebreitet.
Bauschäden, welche durch Glykol verursacht wurden, können nicht mit üblichen Trocknungsgeräten (Umluft-Geräten) getrocknet werden. Der Trocknungsgrad von Glykol liegt über den Temperaturen, welche durch diese Geräte erzeugt werden können, so dass eine Trocknung technisch nicht möglich ist und die Ausbreitung des Glykols im Mauerwerk ungehindert fortschreiten kann. Im Prinzip ist die Feuchtigkeit damit dauerhaft im Mauerwerk oder in sonstigen Bauteilen (Holzteilen, Fertigbauwänden etc.) vorhanden und ein nachhaltiger Schaden kann entstehen.
Empfehlung
Eine separate Führung der wärmemittelführenden Leitungen mit einem entsprechenden Auffangbecken wird dringend empfohlen. Durch die Temperaturspannungen in den Leitungen und handwerkliche Fehler entstehen nicht selten Bauschäden.
Eine Leckage in einem Leitungssystem sollte sich nicht zu einem größeren Bauschaden ausweiten.