In den letzten Jahren kommt es immer öfter vor, dass sich in Bestandsgebäuden Risse bilden, insbesondere in Bestandsgebäuden aus den 50iger/60iger und 70iger Jahren.
Durch das eindringende Wasser kommt es zu Unterspülungen im Bereich des Gebäudes, insbesondere dadurch, dass das Wasser in die ehemalige Baugrube abgeleitet wird.
Was tun bei diesen Rissen?
Ein einfaches Zuspachteln der Risse wird nicht empfohlen. Die Ursache der Rissbildungen muss überprüft werden.
Der Weg der Rissbildung und die Resonanz der angrenzenden Baustoffe ist zu überprüfen und danach kann durch einen Sachverständigen entschieden werden, wie der Riss zu behandeln ist. Hierzu wird durch den Sachverständigen ein Maßnahmenkatalog zur Behandlung und statischen Verfestigung erstellt. Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass Fundamentverstärkungen, z. B. durch Anflanschungen etc. vorgenommen werden müssen. Diese Punkte sollten nicht allein durch Bauschaffende oder Nicht-Bauschaffenden ohne Sachverständigen Kenntnis beurteilt werden.
Eine Sachverständigen Beurteilung und die Erstellung eines Maßnahmenkataloges sind notwendig.
Aus meiner Erfahrung bei der Erstellung vieler Gebäude kann ich beurteilen, wie die Situation der Fundamente, der Bodenplatte etc. ist bzw. wie diese ausgeführt
wurden.
Risse sind kein KO-Kriterium für das Gebäude. Risse sollten nicht einfach ignoriert und zugespachtelt werden – Risse sind von einem Bausachverständigen zu beurteilen um geeignete Maßnahmen für die Sanierung zu konzipieren.
Unabhängig von vorstehenden Kriterien können auch veränderte Verkehrsbelastungen, Eingriffe in das Kanalsystem im Straßennetz, nachbarliche Bebauung etc. Ursache für Rissbildungen sein. Dies macht jedoch aus meiner Erfahrung lediglich ca. 10% der Rissbildungen aus. Meist sind als Ursache der Rissbildungen die veränderten Bodenverhältnisse festzuhalten.