Ab 1. Januar 2025 gibt es verschärfte, strengere Regeln für Kaminöfen.
Wenn die Grenzwerte von 4g/m³ Kohlenmonoxid und 0,15g/m³ Feinstaub überschritten werden, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies kann bei Öfen, die zwischen 1995 und Frühjahr 2010 in Betrieb genommen wurden, durchaus möglich sein.
Verstöße kann die zuständige Behörde mit Bußgeld ahnden.
Schauen Sie sich die Inbetriebnahme-Daten Ihres Kaminofens genauer an und sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfegermeister über die notwendige Messung und das Ergebnis.
Gegebenenfalls muss Ihr Kaminofen mit speziellen Filtern nachgerüstet oder bestehende Filter müssen ausgetauscht werden.
Ein eventuelles Bußgeld kann teurer sein, als ein nachrüsten oder gar die Anschaffung eines neuen Ofens!