Wo kann sich in meinem Haus Asbest befinden?

 

Auch wenn Sie Asbest nicht unbedingt optisch in Ihrem Haus ausfindig machen können,gibt es doch einige Indizien, die auf dessen Verwendung hinweisen können:

  • Als wichtiger Indikator gilt das Baujahr. Im Jahr 1993 wurde eine deutschlandweites Herstellungs-  und Verwendungsverbot von Asbest ausgesprochen. Bis zu diesem Zeitpunkt  wurden in nahezu jedem Gebäude asbesthaltige Baustoffe verwendet. Wurde  Ihr Haus vor diesem Jahr erbaut und seitdem nicht umfassend saniert, ist es sehr wahrscheinlich, dass in dem Objekt Asbestprodukte verbaut wurden.
  • Asbest ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen,doch können eine gräuliche Farbe sowie eine faserige Struktur ein Hinweis darauf sein, dass es sich um ein Bauteil mit Asbestanteil handelt. Achten Sie  hierbei insbesondere auf den Zustand des betreffenden Baustoffs -  ist es beschädigt, können Fasern freigesetzt worden sein.

Außerdem kann der Verwendungszweck ein Hinweis sein, denn Asbestprodukte wurden  vor allem in folgenden Bereichen des Hausbaus eingesetzt:

  • auf dem Dach in Form von Dachplatten bzw. Asbestzementplatten
  • in der Dämmung
  • Wandbekleidung im Innen- und Außenbereich
  • Fußbodenbelag
  • Rohre, Kabelkanäle
  • im Außenbereich bei Blumentöpfen oder Gartenmöbeln

Es ist daher ratsam, insbesondere diese Gebäudeteile eingehender zu untersuchen.Achten Sie dabei aber in jedem Fall darauf, dass Sie keines der Teile beschädigen. Hegen Sie anhand der oben genannten Indizien den Verdacht, dass sich  Asbest in Ihrem Haus befindet, sollten Sie sich an einen  Sachverständigen wenden. Diesen finden Sie beispielsweise über die Industrie- und Handelskammer Ihrer Region.

Der Gutachter wird dann zu Ihnen kommen, um Ihr Haus genau unter die Lupe  zu nehmen. Als Profi erkennt er asbesthaltige Baustoffe schon mit dem bloßen Auge, doch kann seine Einschätzung nur durch eine  Untersuchung des  Material oder der Raumluft  und mit absoluter Sicherheit bestätig werden.baute Dachgeschossflächen (Speicher / Spitzboden) vorliegt.

Lt  der Gefahrstoffverordnung ist es verboten Photovoltaikanlagen oder  Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung auf bestehenden  Asbestzementdächern zu  installieren.

Nach Anhang II der Gefahrstoffverordnung sind nur noch Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig.

Unter diese  Kategorien fallen aber nicht Aufständerungsarbeiten oder das Anbringen  einer Unterkonstruktion für Photovoltaikanlagen oder Solaranlagen.