Oft kommt die Frage auf:
Können ältere Fertighäuser in Holzrahmenbauweise umgebaut bzw. können Veränderungen vorgenommen werden?
Ältere Fertighäuser mit einem Baujahr von mindestens bis ca. 1990 sind nach einem Grundsatzprinzip erbaut – sie haben eine querliegende schubfeste Wand.
Alle anderen Zwischenwände können konstruktiv entfernt bzw. verändert werden oder auch nur teilentfernt werden.
Die Dachkonstruktion besteht überwiegend aus einer freitragenden Sparrenkonstruktion. Das bedeutet, dass keine Stützen für die Dachkonstruktion vorhanden sind. Im Dachgeschoss ist ein variabler Ausbau bzw. eine variable Änderung möglich.
Zu prüfen sind jedoch beim Dachgeschoss, wie die Abwasserleitungen verlegt sind. Diese sind überwiegend nass auf nass gebaut, d. h. Nasszelle über Nasszelle oder sie verlaufen auch manchmal in Querrichtung innerhalb der Deckenbalken bis zum nächsten Nassabfluss. Sie liegen nicht quer zu den Deckenbalken.
Änderungen von schubfesten Wänden sind bedingt auch möglich. Es sollte jedoch ein erfahrener Bausachverständiger für Holzbau hinzugezogen werden, um die Festlegung und Feststellung der möglichen Änderungen zu prüfen.
Die Innenbeplankung der Außenwände mit Spanplatten dient nicht nur der Verkleidung, sondern auch der schubfesten Aussteifung des Gebäudes. Wenn Fenster- oder Türöffnungen verbreitert werden sollen, ist dies möglich, jedoch nur mit Prüfung durch einen Bausachverständigen mit Erfahrung im Fertigbau.
Alle anderen Raumänderungen sind ohne weiteres, wie vorbeschrieben, möglich. Sie können uns Ihre Baupläne senden – wie prüfen für Sie kostenlos, welche Wände entfernt werden können!